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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Medizinerexamen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.03.2021
- 6 L 1593/20 u.a. -
Verschieben des Medizinerexamens und Vorziehen des Praktischen Jahres aus Anlass der Corona-Pandemie voraussichtlich rechtmäßig
VG Köln zur Rechtmäßigkeit von verschobenem Examen und vorgezogenem praktischen Jahr
Die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sog. M2-Examen) und das Vorziehen des Praktischen Jahres durch die "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verstößt voraussichtlich nicht gegen die Grundrechte der betroffenen Medizinstudierenden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Eilanträge mehrerer Medizinstudierender abgelehnt.
Im April 2020 erließ das Bundesgesundheitsministerium die o.g. Verordnung, mit der das kurz bevorstehende M2-Examen um ein Jahr auf Mitte April 2021 verschoben und für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden der sofortige Beginn des Praktischen Jahres - ohne die üblicherweise vorherige M2-Prüfung - angeordnet wurde. Da der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (sog. M3-Examen) zeitlich unverändert ab Mai 2021 stattfindet, war unter Medizinern wegen des geringen Abstandes von M2- und M3-Examen von einem "Hammerexamen" die Rede. Die Verordnung überließ den Bundesländern die Möglichkeit, von der Verschiebung des M2-Examens und des Praktischen Jahres... Lesen Sie mehr
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