Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019
- 27 C 95/18 -
Zulässiger Genehmigungsvorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage
Beschluss über Genehmigungsvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die
Zulässiger Beschluss über Genehmigungsvorbehalt
Das Amtsgericht Bonn entschied gegen die Klägerin. Es entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine
Keine Pflicht zur Nennung von Gründen für Zustimmungsverweigerung
Die Unwirksamkeit des Beschlusses ergebe sich nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht daraus, dass der Beschluss nicht die Gründe für die Verweigerung der
Möglichkeit der Klage gegen Verbot der Hundehaltung
Der Wohnungseigentümer sei auch nicht schutzlos gestellt, so das Amtsgericht. Denn das im Einzelfall ausgesprochene Verbot der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2019
Quelle: Amtsgericht Bonn, eingereicht durch Rechtsanwälte Neumann & Neumann, ra-online (vt/rb)
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anleinzwang für Hunde gegenüber hundehaltende Wohnungseigentümer
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: 484 C 18498/12 WEG]) - Unzulässigkeit des generellen Verbots der "Haustierhaltung" mittels Gemeinschaftsordnung
(Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 10.02.2022
[Aktenzeichen: 4 C 397/21 WEG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26955
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26955
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.