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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrzweckhalle“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.06.2022
- 10 ME 75/22 -
Landesverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat gegen den Landkreis Lüneburg einen Anspruch auf Überlassung der LKH-Arena in Lüneburg zur Durchführung seines Landesparteitags
Partei steht ein entsprechender Überlassungsanspruch zu
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, mit der dieses den Landkreis verpflichtet hatte, die Betriebs- sowie die Dienstleistungsgesellschaft der LKH-Arena anzuweisen, dem niedersächsischen Landesverband der AfD die LKH-Arena in Lüneburg am 11./12. Juni 2022, ersatzweise an weiteren Terminen im Juni und Juli 2022 zu überlassen, zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass dem Landesverband der AfD als politischer Partei ein entsprechender Überlassungsanspruch zustehe. Denn bei der LKH-Arena handele es sich trotz der privatrechtlichen Trägerschaft um eine zumindest konkludent gewidmete öffentliche Einrichtung und deren Nutzung für einen Landesparteitag halte sich im Rahmen des Widmungszwecks.Der Beschluss des Kreisausschusses vom 12. April 2022, die LKH-Arena u. a. für Veranstaltungen politischer Parteien nicht zur Verfügung zu stellen, wirke sich auf den Überlassungsanspruch des Landesverbandes nicht aus, da zu diesem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 13.01.2021
- 3 L 28/21.KO -
AfD kann Mehrzweckhalle in Herborn nicht zu Wahlkampfzwecken nutzen
Bisherige Vergabepraxis begründet keinen Nutzungsanspruch
Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch gegen die Ortsgemeinde Herborn, ihr den Zugang zur örtlichen Mehrzweckhalle zwecks Aufnahme eines Wahlkampfvideos zu verschaffen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen entsprechenden Eilantrag der AfD ab.
Die Ortsgemeinde Herborn, welche neben einem eingetragenen Verein hälftiges Miteigentum an der Mehrzweckhalle besitzt, hatte sich geweigert, diese der AfD zur Produktion eines Wahlkampfvideos zur Verfügung zu stellen.Einen Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zur Mehrzweckhalle, ggf. durch Einwirkung auf den Miteigentümer, verneinten die Koblenzer Richter. Zwar... Lesen Sie mehr
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