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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Messeabsage“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2021
- 191 C 15959/20 -
Risiko nach Absage wegen Corona sinnlos gewordener Messeausstattung wird annähernd geteilt
Coronabedingte Messeabsage stellt Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages dar
Das Amtsgericht München gab einer Messeausstatterin aus Feldkirchen im Landkreis München weitgehend Recht und verurteilte den beklagten Bonner Fachverband aus der Betonsparte zur Zahlung eines fast hälftigen Mietanteils von 1.200,00 Euro nebst Zinsen und Kosten.
Die Klägerin verlangt die Hälfte der für die Bestuhlung eines Messestandes der Beklagten vereinbarten Miete. Zwischen dem 03.05. bis 08.05.2020 sollte in München die Messe "IFAT 2020" stattfinden, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Die Beklagte orderte am 19.12.2019/10.02.2020 bei der Klägerin Barhocker, Steh- und Bistrotische für ihren Messestand gegen Zahlung von 3.968,27 Euro einschließlich der Kosten für Transport, Auf- und Abbau. Die Beklagte stornierte im März 2020 diesen Auftrag, da die Messe abgesagt wurde. Die Klägerin meint, dass die Beklagte 50 % der vereinbarten Miete, also 1.471,24 Euro, für das Mobiliar zahlen müsse; Kosten... Lesen Sie mehr
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