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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mieterstruktur“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 14.09.2001
- 9 C 156/01 -

Rauchende Mitmieterin berechtigt nicht zur Mietminderung

Rauchen unterfällt dem Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG

Durch Tabakrauch ausgehende Belästigungen vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen. Ein Recht zur Mietminderung besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Wennigsen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Beklagte ihre Miete um 50 % der monatlichen Kaltmiete. Grund war der exzessive Rauchgenuss der schräg unterhalb wohnenden Mitmieterin. Die klägerische Vermieterin erkannte den Minderungsgrund nicht an und klagte auf Zahlung des ausstehenden Mietzinses.Das Amtsgericht Wennigsen entschied gegen die Beklagte. Der Klägerin habe ein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete gemäß § 535 Satz 2 BGB (neu: § 535 Abs. 2 BGB) zugestanden. Ein Minderungsrecht habe der Beklagten dagegen nicht zugestanden, da ein Mangel an der Mietsache nicht vorlag, sondern lediglich eine ärgerliche Belästigung.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.12.2006
- 13 U 51/06 -

Mietminderung - weniger Gewerbemiete wegen Einzugs von Hartz-IV-Behörde

Recht zur Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur

Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern können als Mangel im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden und zur Mietminderung in Höhe von 15 % berechtigen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Die Beklagte hat von der Klägerin Büroräume angemietet. Diese hatte dafür geworben, dass sie Büroräume mit exklusivem Ambiente in außergewöhnlicher Lage anzubieten habe. Der Mietzins lag über dem Höchstsatz des örtlichen Mietspiegels für Gewerbeobjekte. Andere Mieter sind eine Versicherungsgruppe, eine Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei und eine Arztpraxis. Der Zugang zum Gebäude... Lesen Sie mehr