die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „militärische Ordnung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.11.2013
- 2 K 313/12.KO -
Entlassung eines Soldaten wegen schuldhaft begangener Dienstpflichtverletzungen gerechtfertigt
Soldat war trotz Einnahme eines ärztlicherseits verordneten Medikaments zur Tatzeit nicht schuldunfähig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Unteroffiziers aus der Bundeswehr, wegen schuldhafter Verletzungen seiner Dienstpflichten für rechtmäßig erklärt. Auch der Verweis des Soldaten darauf, dass er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung befunden und in diesem Zusammenhang ein Medikament erhalten habe, aufgrund dessen unerwünschter Nebenwirkungen aufgetreten seien, führten im Vorliegenden Fall nicht zu einer Schuldunfähigkeit des Soldaten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Stabsunteroffizier, war im Jahr 2009 in die Bundeswehr als Soldat auf Zeit eingetreten. Mit Bescheid vom 27. September 2011 wurde er aus der Bundeswehr entlassen, da er Rekruten schikaniert, wegen ihrer hohen Sprengwirkung in Deutschland nicht zugelassene ausländische Böller auf dem Kasernengelände gezündet, unwahre Angaben gegenüber Vorgesetzten gemacht und sich insgesamt sieben scharfe Gefechtspatronen sowie eine Übungshandgranate aus den Beständen der Bundeswehr rechtswidrig angeeignet haben soll.Hiergegen legte der Soldat Beschwerde ein, bestritt insbesondere die ihm vorgeworfenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 339/10.KO -
Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerechtfertigt
Militärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet
Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotzbergkaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung... Lesen Sie mehr