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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 11.09.2024
- 5 K 427/24.NW -
Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Haltung der Minischweine ist keine in einem Wohngebiet zulässige Kleintierhaltung
Die Klage eines Ehepaares aus Haßloch gegen ein vom beklagten Landkreis Bad Dürkheim ausgesprochenes Verbot, im Garten ihres Wohngrundstücks in Haßloch Minischweine zu halten, ist erfolglos geblieben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.
Die Kläger sind Eigentümer eines Wohngrundstücks in Haßloch, das in einem durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet liegt. Das Grundstück ist von weiteren mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken umgeben. Sämtliche Gärten in der näheren Umgebung zum klägerischen Grundstück sind rückläufig ausgestaltet. Die Kläger halten im Garten ihres Grundstücks seit 2022 sogenannte Minischweine. Nach Anwohnerbeschwerden forderte der Beklagte die Kläger im November 2023 auf, die beiden Schweine von ihrem Grundstück zu entfernen, da die Haltung von Schweinen in allgemeinen Wohngebieten unzulässig sei. Hiergegen wandten sich die Kläger und machten geltend,... Lesen Sie mehr
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