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Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.06.2013
- 7 Ga 31/13 -
Arbeitsgericht Stuttgart untersagt ver.di Warnstreiks bei der Stadt Stuttgart
Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart verstößt gegen relative Friedenspflicht
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat es der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. untersagt, zu Streiks, Warnstreiks oder sonstigen Arbeitsniederlegungen aufzurufen, um einen Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage in Höhe vom 180 Euro brutto monatlich für alle beschäftigten Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart durchzusetzen. Darüber hinaus wurde die Gewerkschaft verurteilt, unverzüglich den Streikaufruf gegenüber ihren Verbandsmitgliedern und den sonstigen Arbeitnehmern zu widerrufen.
Das Gericht folgte insoweit der Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart sowie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg e.V. Danach verstößt der Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer pauschalen Mobilitätszulage in Höhe von 180 Euro brutto monatlich für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart gegen die relative Friedenspflicht. Zwischen der Gewerkschaft und der Stadt Stuttgart gelten verschiedene Entgelttarifverträge.Bei der Durchsetzung einer allgemeinen pauschalen Mobilitätszulage handelt es sich nach Auffassung des Gerichtes um einen Vergütungsbestandteil, der in den Entgelttarifverträgen mit geregelt ist bzw.... Lesen Sie mehr
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