die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „modernisierende Instandsetzung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.06.2020
- 2-13 S 78/19 -
Austausch defekter Holzfenster durch moderne Kunststofffenster bei Wohneigentum stellt modernisierende Instandsetzung dar
Für Bestandsaufnahme genügt Sachverstand von Handwerksfirmen
Der Austausch defekter Holzfenster durch moderne Kunststofffenster innerhalb von Wohneigentum stellt eine modernisierende Instandsetzung und keine Modernisierungsmaßnahme dar. Für die Bestandsaufnahme genügt dabei der Sachverstand von Handwerksfirmen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Frankfurt a.M. im Sommer 2020 als Berufungsinstanz darüber entscheiden, ob der Austausch defekter Holzfenster durch moderne Kunststofffenster bei Wohneigentum eine Modernisierung oder eine Instandsetzung darstellt. Das Amtsgericht Offenbach ging erstinstanzlich von einer Modernisierungsmaßnahme aus.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Austausch der Fenster keine Modernisierungsmaßnahme darstellt, sondern eine Instandsetzung in Form einer modernisierenden Instandsetzung. Denn die Fenster sollen nicht anlasslos auf einen höheren Stand der Technik gebracht werden.... Lesen Sie mehr