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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2019
- L 2 EG 7/19 -
Monatliche Umsatzbeteiligungen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen
Monatliche Umsatzbeteiligungen als laufender Arbeitslohn müssen in die Berechnung des Elterngeldes einfließen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine angestellten Zahnärztin erhielt von ihrem Arbeitgeber eine Grundvergütung von 3.500 Euro pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rund 140 Euro und 2.300 Euro pro Monat schwankten. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie Elterngeld bei der Stadtgemeinde Bremen.Bei der Berechnung des Anspruchs ließ die Gemeinde die Umsatzbeteiligungen unberücksichtigt. Zur Begründung vertrat sie die Auffassung, dass dieser Teil des Einkommens steuerlich als "sonstige Bezüge" behandelt werde und das Elterngeld damit nicht erhöhe. Als laufende Bezüge könne es auch deshalb... Lesen Sie mehr
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