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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Montanbeschäftige“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2009
- 8 AZR 444/08 -
BAG zur Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer
Keine Pflichtverletzung der Arbeitgeberin
Die Pflicht jedes Vertragspartners, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB), kann zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers führen, bei der Wahrung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten, z.B. dem Versicherungsträger, erwerben können. Eine solche Pflicht hat aber zur Voraussetzung, dass die Entstehung von Rechtspositionen der Arbeitnehmer überhaupt in Betracht zu ziehen ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger war ursprünglich in der DDR im Bereich der "Carbochemie" beschäftigt, die wegen extremer gesundheitlicher Belastungen seit den 70er Jahren einer bergmännischen Untertagetätigkeit gleichgestellt war. Durch Ministerratsbeschluss der DDR vom 8. Februar 1990 wurde wegen der Umweltbelastung diese Braunkohleveredelung eingestellt; im Frühjahr 1990 wurden erste Entlassungen eingeleitet. Der Kläger arbeitete in anderen Bereichen und unterschiedlichen Funktionen noch bis September 2000 im Betrieb weiter, danach war er arbeitslos. Nach Vollendung seines 60. Lebensjahres bezieht er seit Mai 2003 Altersrente mit einem Rentenabschlag von 18 %. Er verlangt... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2008
- L 3 RJ 133/05 -
Ungekürzte Altersrente für ehemals Montanbeschäftigte
Arbeitsplatzverlust muss durch Stilllegungsmaßnahme erfolgt sein
Wer aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden ist, kann eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne oder mit geringeren Rentenabschlägen erhalten. Der Arbeitsplatzverlust muss jedoch aufgrund einer vor dem 14. Februar 1996 durch die Europäische Gemeinschaft bzw. Union genehmigten Stilllegungsmaßnahme erfolgt sein.
Der Kläger war bis 1991 bei der mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft stillgelegten Eisen- und Hüttenwerke Thale AG tätig gewesen. Er nahm im Anschluss eine andere Beschäftigung auf und erhielt daher keine Beihilfen aus dem Fond der Europäischen Gemeinschaft und wurde auch nicht in der so genannten Ursprungsliste des Arbeitsamtes registriert. Die Altersrente wegen... Lesen Sie mehr
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