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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.03.2024
- 5 K 734/23.KO -
Keine Umbenennung der Großlage "Schwarze Katz"
Hintergrund ist eine Novellierung des Weinrechts
Die Stadt Zell hat keinen Anspruch darauf, die in der Weinbergsrolle unter der Bezeichnung "Schwarze Katz" eingetragene Großlage in "Zeller Schwarze Katz" umzubenennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Novellierung des Weinrechts. Bisher war es möglich, die aus der Großlage "Schwarze Katz" stammenden Weine unter dem markenrechtlich geschützten Begriff "Zeller Schwarze Katz" zu vermarkten. Künftig stehen dem Änderungen im Weinbezeichnungsrecht entgegen. Die ab dem Erntejahrgang 2026 rechtlich gebotene Bezeichnung lautet "Region Schwarze Katz", welcher der Ortsname Zell voran- oder nachgestellt werden kann ("Zell Region Schwarze Katz" bzw. "Region Schwarze Katz Zell"). Deshalb beantragte die Klägerin beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Umbenennung der Großlage in "Zeller Schwarze... Lesen Sie mehr
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