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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 06.12.2001
- 25 C 0118/01 -
Mietminderung: Erheblicher Mottenbefall in der Wohnung
Bei ungewisser Herkunft der Schädlinge ist Mietminderung möglich
Ist eine Wohnung erheblich von Motten befallen, ohne dass festgestellt werden kann, was die Ursache dafür ist, kann der Mieter die Miete (hier: um 25 Prozent) mindern. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Der Mieter eines Hauses in Bremen musste sich mit Motten rumschlagen. Im Dachgeschoss des vermieteten Hauses hatten sich Motten eingenistet. Die Motten wurden in der Wanddämmung im Bodenbereich festgestellt. Der Raumpflegerin, die regelmäßig einmal in der Woche in der Wohnung putzte, fielen jedes Mal die Motten auf. Sie fand in jedem Raum jeweils zwischen fünf und zehn Motten. Außerdem musste sie jede Woche 20 bis 30 Flecken von den Wänden entfernen, die von getöteten Motten herrührten.Der Mieter beauftragte eine Schädlingsbekämpfungsfirma, die eine Mottenbekämpfung mit Pheromonfallen vorschlug und 30 Fallen aufstellte. Hierfür... Lesen Sie mehr
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