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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Multiple Sklerose“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 15.04.2019
- 46 KR 455/18 -
MS-Patient hat bei möglicher Alternativtherapie keinen Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis
Verwendung von Cannabis kann nicht zur Prophylaxe der Multiplen Sklerose erfolgen
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Patient mit Multipler Sklerose keinen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis hat, wenn es eine Alternativtherapie gibt.
Der 1978 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet seit 2006 unter einer chronischen, schubweise verlaufenden Multiplen Sklerose. Der den Kläger behandelnde Neurologe und Psychiater verordnete eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten zulasten der beklagten gesetzlichen Krankenversicherung.Die Beklagte lehnte die Versorgung des Klägers mit medizinischem Cannabis ab, da nach einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Versorgung des Klägers auch mit dem alternativen Arzneimittel S. möglich sei.Der Kläger wandte hiergegen ein, Cannabisblüten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 23.01.2018
- S 23 KR 319/15 -
Versicherte mit multipler Sklerose hat keinen Anspruch auf Versorgung mit intravenös zu verabreichenden Immunglobulinen
Versorgung mit Immunglobulinen in Deutschland nicht für Behandlung von multipler Sklerose zugelassen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an multipler Sklerose erkrankt sind, keinen Anspruch auf Versorgung mit intravenös zu verabreichenden Immunglobulinen haben.
Die 1978 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls leidet an einer 2005 diagnostizierten schubförmig verlaufenden Multiplen Sklerose (MS) mit hoher Schubaktivität. Bisher durchgeführte Immunprophylaxen der Basistherapie und der Eskalationstherapie mussten wegen Nebenwirkungen bzw. allergischen Reaktionen beendet werden. Im April 2014 beantragte die Klägerin bei der beklagten Krankenkasse... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2018
- L 11 KR 1996/17 und L 4 KR 531/17 (Urteil, v. 15.06.2018) -
Versicherter mit Multipler Sklerose hat Anspruch auf Versorgung mit technisch aufwändigem Fußheber-System
Versorgungsanspruch stehen weder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte noch fehlende positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses entgegen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Versicherte, die an fortgeschrittener Multipler Sklerose leiden Anspruch darauf haben, von der Krankenkasse mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden. Dem Anspruch stehen weder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat.
Den Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden 1972 und 1978 geborenen Frauen sind vor ca. 15 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt, die stetig fortschreitet. Die Gehfähigkeit ist jeweils stark beeinträchtigt. Sie beantragten 2014 bzw. 2015 bei ihren jeweiligen Krankenkassen, gestützt auf ärztliche Verordnungen, die Versorgung mit dem Fußheber-System Ness L 300 als Hilfsmittel... Lesen Sie mehr
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