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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nadelfall“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2023
- 12 U 165/22 -
Kein Anspruch auf Baumfällung zwecks Abwehr von Immissionen bei Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Bei Verjährung des landesrechtlichen Beseitigungsanspruchs muss Nachbar Einwirkungen durch Laub und Nadeln hinnehmen
Kommt es wegen eines unter Missachtung des landesrechtlichen Grenzabstands gepflanzten Baumes zu Einwirkungen in Form von Laub- oder Nadelfall, so steht dem davon Betroffenen Nachbarn kein Anspruch auf Fällung des Baumes gemäß § 1004 BGB zu, wenn der landesrechtliche Beseitigungsanspruch verjährt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1985 wurde auf einem Grundstück in Karlsruhe zwei Kiefer gepflanzt. Dabei wurde der landesrechtliche Grenzabstand nicht eingehalten. Ab dem Jahr 2019 verlangte der Nachbar die Entfernung der beiden nun über 10 m hohen Bäume. Er beklagte sich darüber, dass sein Grundstück durch Nadeln und Zapfen der Bäume einer außerordentlichen Belastung ausgesetzt sei. Er erhob schließlich gegen die Eigentümer der Nachbargrundstücks Klage. Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2019
- V ZR 102/18 -
BGH: Anspruch auf Baumrückschnitt bei Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel- oder Zapfenfall von herüberragenden Ästen eines Nachbarbaums
Auf Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung kommt es nicht an
Ragen die Äste eines Baums in das Nachbargrundstück herüber und kommt es dadurch zu einer Grundstücksbeeinträchtigung wegen des Laub-, Nadel oder Zapfenfalls, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß §§ 1004 Abs. 1, 910 BGB ein Anspruch auf Rückschnitt des Baums zu. Auf die Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung durch den Laubfall gemäß § 906 BGB kommt es nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Grundstück stand nahe der Grundstücksgrenze eine Douglasie, deren Äste auf das Nachbargrundstück herüberragten. Dadurch fielen Nadeln und Zapfen auf die dort gelegene Grundstückseinfahrt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks klagte daher gegen den Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Douglasie stand, auf Rückschnitt der Äste.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.03.1983
- 6 U 150/82 -
Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall
Ortsübliche Beeinträchtigung muss hingegen geduldet werden
Wird ein Grundstück durch ortsüblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall wesentlich und unzumutbar beeinträchtigt, so ist dieses zwar hinzunehmen. Dem Grundstückseigentümer steht jedoch ein Anspruch auf eine jährliche Geldentschädigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch mehrere auf dem Grundstück des Nachbarn stehende Birken und Kiefer kam es zu einem erheblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall auf dem Nachbargrundstück. Der Grundstückseigentümer sah sich dadurch belästigt, da er häufig den Vorplatz und das Dach seiner Garage sowie die Dachrinne des Hauses reinigen bzw. reinigen lassen musste.... Lesen Sie mehr
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