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Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2012
- 608 KLs 5/10 -
"Drehbuch-Affäre:" Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt
Heinze war als Redaktionsleitern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Amtsträgerin im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB)
Die Angeklagte Doris Heinze, frühere NDR-Fernsehspielchefin, wurde wegen Bestechlichkeit in 5 Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Mitangeklagte R.-K. wurde wegen Bestechung in 4 Fällen zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 7,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Der Mitangeklagte S. wurde wegen Beihilfe zu Bestechlichkeit in 2 Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 18,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
In dem zugrunde liegenden Fall sah das Landgericht Hamburg als erwiesen an, dass die Angeklagten Doris Heinze und R.-K. in den Jahren 2003 – 2009 in mehreren Fällen vereinbarten, dass die Angeklagte R.-K. als Geschäftsführerin der Fa. A. Drehbücher beauftragte oder ankaufte, die die Angeklagte Doris Heinze oder der Angeklagte S. unter Pseudonymen verfasst hatten. Im Gegenzug versprach die Angeklagte Doris Heinze als Leiterin der Redaktion „Fernsehfilm, Spielfilm und Theater“ jeweils ihren Einfluss geltend zu machen, damit der Sender, bei dem sie beschäftigt war, die Fa. A. mit der Produktion beauftragen würde. Da der Sender entschieden hatte, grundsätzlich... Lesen Sie mehr
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