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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 10.10.2023
- 4 U 634/23 -
Radiologe muss bei MRT entdeckte Zufallsbefunde in Arztbrief an überweisenden Behandler aufnehmen
Fehlende Aufnahme des Nebenbefunds begründet Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums
Ein Radiologe muss für ihn erkennbare Zufallsbefunde im Arztbrief an den überweisenden Behandler aufnehmen. Tut er dies nicht, so liegt ein Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 wurde ein in Sachsen wohnhafter 34-jähriger Mann von seinem Hausarzt an einen Radiologen zwecks Abklärung von Kopfschmerzen mittels eines MRT überwiesen. Dieser teilte dem Hausarzt nach Durchführung des MRT einen altersentsprechenden und unauffälligen Befund mit, übersah aber eine sichtbare Läsion. Da der Mann weiterhin über Beschwerden klagte, wurde im September 2015 ein CT durchgeführt. Dieses ergab eine ausgedehnte Cholesteatombildung. Der Mann wurde operiert, wobei es zu einer linksseitigen Facialisparese kam. Der Mann warf dem früheren Radiologen vor, die auf den MRT ersichtliche... Lesen Sie mehr
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