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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022
- L 11 AS 578/20 -
Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen
Direktzahlungsmöglichkeit begründet keine eigenen einklagbaren Ansprüche
Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Nachdem eine
Entscheidung des Landessozialgerichts
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Es besteht danach keine Anspruchsgrundlage für eine
Kostentragung
Da ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31507
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