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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neuankündigung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2021
- 67 S 95/21 -
Erforderlichkeit der Neuankündigung eines Balkonanbaus bei Baubeginn 16 Monate nach Ankündigung
Extreme und unübliche zeitliche Abweichung
Soll mit dem Anbau von Balkonen 16 Monate nach der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme begonnen werden, so bedarf es einer Neuankündigung. In diesem Fall liegt nämlich eine Extreme und unübliche zeitliche Abweichung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen eine ihrer Mieterinnen auf Duldung von Arbeiten zum Anbringen eines Balkons an der Wohnung. Die Baumaßnahme wurde von der Vermieterin mehr als 16 Monate zuvor angekündigt. Das Amtsgericht wies die Duldungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Duldung zu. Denn die Modernisierungsmaßnahme habe neu angekündigt werden müssen. Die Zeit zwischen der Ankündigung der Baumaßnahme und des geplanten... Lesen Sie mehr
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