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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neumasseverbindlichkeit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2021
- 6 AZR 94/19 -

Insolvenz­rechtlicher Rang des Urlaubs­abgeltungs­anspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

Anspruch auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masse­verbindlichkeit

In der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masse­verbindlichkeit zu berichtigen, falls der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeits­verhältnisses noch in Anspruch genommen hat. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger wurde von der Beklagten als damalige starke vorläufige Insolvenzverwalterin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Arbeit herangezogen. Mit seiner Klage hat er für die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommenen Urlaubstage die Zahlung einer Abgeltung in Höhe von 3.391,30 Euro brutto als Masseverbindlichkeit verlangt. Die Beklagte hat dies als nunmehrige Insolvenzverwalterin abgelehnt, weil es sich nur um eine zur Insolvenztabelle anzumeldende Insolvenzforderung handle.Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2018
- 6 AZR 868/16 -

BAG zur Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

Fehlende/ unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit begründen

Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, dh. spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin seit 1996 bei dem Schuldner, der bundesweit zahlreiche Drogeriegeschäfte betrieb, zuletzt als Filialleiterin mit einem Entgelt von 2.680,60 Euro brutto beschäftigt. Am 28. März 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 31. August 2012 zeigte dieser die drohende... Lesen Sie mehr