die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nötigungstatbestand“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2016
- 1034 Ds 468 Js 175084/16 -
Vorsätzliche Körperverletzung der Kindsmutter: Verurteilung nach Jugendstrafrecht
Streit um Kind eskaliert
Ein 20-jähriger Auszubildender wurde nach Jugendstrafrecht zu einem Dauerarrest von einer Woche und einer Weisungsbetreuung von zwölf Monaten verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.
Im hier zu verhandelnden Fall hat der Angeklagte Azubi aus einer Beziehung mit der 16-jährigen Geschädigten einen vier Monate alten gemeinsamen Sohn. Am 05.05.2016, dem Vatertag, wollte er gegen 10 Uhr sein Kind sehen, das bei der Mutter wohnt. Die Beziehung war bereits seit circa einem halben Jahr beendet. Er klingelte mehrfach an der Hauseingangstür der Mutter, die noch bei ihren Eltern in München wohnt. Ein unbekannter Bewohner ließ ihn schließlich ins Haus. Der Angeklagte trat dann mehrfach gegen die Wohnungstür der Geschädigten. Als sie die Tür kurz öffnete, drang er in die Wohnung ein. Die Geschädigte hatte das Kind auf dem Arm. Es entwickelte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.2013
- III-5 RVs 6/13 -
Erzwungener Kuss kann strafbare Nötigung darstellen
Musiklehrer küsste Schülerin gegen ihren Willen auf den Mund
Ein erzwungener Kuss kann eine strafbare Nötigung sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Essen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Amtsgerichts, das den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 49jährige Angeklagte aus Essen erteilte der Geschädigten Musikunterricht. Seine verbalen Annäherungsversuche wies die Geschädigte zurück und äußerte, dass sie so etwas nicht wolle. In einer Situation, in der sich beide frontal gegenüberstanden, zog der Angeklagte die Geschädigte zu sich hin, so dass sie ihm nicht mehr... Lesen Sie mehr