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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ökostrom“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.06.2014
- 14 K 502/13 -

Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom hinnehmen

Der Stadt zustehender Entscheidungs­spielraum im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit deckt Umstellung auf Ökostrom

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen darf. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Stadt Bonn mit Beschluss vom 14. Juli 2011 beschlossen, zukünftig seine Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom zu bewerkstelligen. Dabei ging der Rat davon aus, dass diese Umstellung zu Mehrkosten von 311.000 Euro bis 415.000 Euro pro Jahr führen werde. Umgerechnet würden sich dadurch die Gebühren um etwa 1 Cent pro cbm Abwasser erhöhen.Hiergegen wandte sich der Kläger und trug vor, die Mehrkosten für Ökostrom dürften nicht an die Gebührenzahler weitergegeben werden, da die Stadt Bonn bei ihrer Kalkulation an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden sei.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2008
- 6 U 140/08 -

Werbung mit "100 Prozent Ökostrom" ist zulässig

Unlauterer Wettbewerb mit der Werbung für "Ökostrom"? oder Was versteht ein Verbraucher unter "Ökostrom"?

Energieversorger dürfen mit einer "Versorgung mit 100 % Ökostrom" werben, wenn sie ihren Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen. Eine solche Werbung ist nicht irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Vertriebs von elektrischer Energie an private Haushalte. Die Beklagte versandte im Mai 2008 einen Werbebrief, der auch an Haushalte in Baden adressiert war:"Sehr geehrter Herr ...,am 1. Juli 2008 ist es soweit: E. erhöht den Preis für den Grundversorgungstarif "K."! Zeit für einen Wechsel, denn es geht auch anders... Lesen Sie mehr