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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „örtliche Verbrachsteuer“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2023
- 9 CN 1.22 -

Tübingen darf Verpackungssteuer erheben

Verpackungssteuer ist örtliche Verbrauchssteuer

Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, "sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden". Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(- set) 0,20 Euro. Der Steuersatz... Lesen Sie mehr