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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Opel-Fahrzeuge“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.05.2023
- 3 A 3/20 -
Verpflichtung zur Umrüstung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit einem Software-Update rechtmäßig
Freiwillige Rückrufaktion nicht mehr ausreichend
Das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die von dem Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Verpflichtung zur Umrüstung von vier Fahrzeugmodellen der Opel Automobile GmbH mit einem Software-Update rechtmäßig ist. Betroffen sind die vor dem Jahr 2017 produzierten Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b).
Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete gegenüber der Opel Automobile GmbH mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 als nachträgliche Nebenbestimmung zu den maßgebenden Typengenehmigungen verpflichtend an, die Vorschriftsmäßigkeit der bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge herzustellen, indem alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden. Die Opel Automobile GmbH wurde verpflichtet, ein von dem Kraftfahrt-Bundesamt gebilligtes Software-Update bei allen betroffenen Fahrzeugen aufzuspielen. Der Hersteller hatte zuvor bereits mit einer freiwilligen Umrüstung begonnen, um die Werte der Stickoxid-Emissionen der Fahrzeuge zu verbessern. Nachdem eine Überprüfung... Lesen Sie mehr
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