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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Optionsgeschäfte“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2017
- VIII R 55/13 -
Vom Stillhalter gezahlter Bauausgleich ist als steuerlicher Verlust zu berücksichtigen
Besteuerung von Stillhalterprämien und steuerliche Berücksichtigung des vom Stillhalter gezahlten Barausgleichs
Zahlt der Stillhalter bei einem Optionsgeschäft einen Barausgleich, führt dies zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im Urteilsfall hatte der Kläger vor und nach der Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 Verkaufs- und Kaufoptionen auf den Dow Jones Euro-Stoxx-50-Index eingeräumt. Für die Übernahme der Verpflichtung, zum Ende der Laufzeit der Option die Differenz zwischen dem tatsächlichen Schlussabrechnungspreis und dem Basiswert auszugleichen, erhielt er eine Stillhalterprämie. Diese unterlag vor der Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und wird seit dem 1. Januar 2009 gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG besteuert. Die steuerliche Berücksichtigung des vom Kläger nach Endfälligkeit der Optionen gezahlten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2009
- 8 U 233/07 -
Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen kann nicht als Verzugsschaden gewertet werden
Anwaltskanzlei haftet nicht für entgangenen Gewinn
Eine Anwaltskanzlei kann nicht vom Mandanten auf Ersatz des ihm entgangenen Spekulationsgewinns infolge einer verspäteten Zahlung eines Schuldners in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Kläger führte vor dem Landgericht Heidelberg einen Rechtsstreit gegen seinen Architekten X auf Schadensersatz, in dem er von der Beklagten vertreten wurde. Im Jahr 2005 sprach das Landgericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 65.000,- € nebst Verzugszinsen von 30.000,- € zu. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Der Kläger beauftragte die beklagten Anwälte mit... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2007
- IX R 11/06 -
Verfall einer Option ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Keine steuerrechtliche Berücksichtigung
Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr 2000 geltenden Fassung (EStG) nicht erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im Streitfall hatte der Erwerber einer Kaufoption die Aufwendungen für die Anschaffung des Optionsrechts als vergebliche Werbungskosten geltend gemacht, nachdem er die Option hatte verfallen lassen. Der BFH hat die Auffassung des beklagten Finanzamtes bestätigt, dass diese Aufwendungen steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen sind:Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG sind... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.09.2007
- IX R 42/05 -
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
Wer seine Mieteinnahmen dazu verwendet, um Optionsgeschäfte durchzuführen, kann daraus entstehende Verluste nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er beabsichtigte, die angelegten Beträge wiederum für Zwecke der Vermietung zu verwenden.
Obwohl Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Vorrang vor den sonstigen Einkünften haben, zu denen Devisenoptionsgeschäfte gehören, tritt nach Auffassung des BFH das jeweilige Optionsgeschäft als eigenständige Erwerbsquelle zwischen die Vermietertätigkeit und die geltend gemachten Verluste. Allein der Entschluss, Erlöse aus dem Optionsgeschäft für Vermietungen zu verwenden, begründet... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.04.2007
- IX R 40/06, IX R 23/06 -
Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften
Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Besteuerung von Optionsgeschäften befasst und seine bisherige Rechtsprechung auch für die seit 1999 geänderte Rechtslage bestätigt: Die Einräumung einer Option auf den Kauf oder Verkauf von Gütern (z.B. Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe) zu einem bestimmten Preis ist kein Termingeschäft i.S.d. neu eingefügten § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die daraus erzielten Einnahmen sind wie bisher nach § 22 Nr. 3 EStG als Einkünfte aus Leistungen steuerbar. Überdies lässt das Gericht für negative Einkünfte aus derartigen Optionsgeschäften in den Jahren vor 1999 den unbeschränkten Verlustausgleich zu.
Im Streitfall IX R 40/06 räumte eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (GbR) einer Bank u.a. Verkaufsoptionen auf japanische Yen zu einem bestimmten Euro-Kurs ein und erhielt hierfür als Stillhalterin eine Optionsprämie von 91.094,89 Euro. Das Geschäft wurde glattgestellt, indem die GbR von der Bank eine Verkaufsoption zu denselben Bedingungen wie aus dem Optionsgeschäft erwarb... Lesen Sie mehr
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