die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ordnungsgemäßer Gebrauch“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1990
- 20 W 149/90 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Haltung von Ratten und Schlangen untersagen
Ratten- und Schlangenhaltung stellt keine ordnungsgemäße Verwaltung dar
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss das Halten von Schlangen und Ratten in der Eigentumswohnung verbieten. Denn eine solche Tierhaltung entspricht keinem ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hielt ein Wohnungseigentümer in seiner etwa 80 qm großen Wohnung elf Schlangen, davon drei etwa zwei Meter lange Boas, sowie ca. 96 Ratten und Mäuse. Diese dienten als Lebendfutter und wurden in vier Käfigen gezüchtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hielt dies für unzulässig und hat daher mehrheitlich beschlossen, das Halten von Ratten und Schlangen zu verbieten. Der Wohnungseigentümer klagte daraufhin gegen den Beschluss.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümergemeinschaft habe... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.06.1991
- 24 W 6272/90 -
Haltung von mehr als vier Katzen in einer 42 qm Eigentumswohnung unzulässig
Ordnungsgemäßer Gebrauch des Wohneigentums wird überschritten
Hält ein Wohnungseigentümer in seiner 42 qm Wohnung mehr als vier Katzen, so liegt kein ordnungsgemäßer Gebrauch des Wohneigentums mehr vor. Er muss daher, bis auf die vier Katzen, alle Tiere aus der Wohnung entfernen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Katzenliebhaber hielt in seiner 42 qm großen Ein-Zimmer-Eigentumswohnung bis zu 14 Katzen. Die Eigentümerin mehrerer Wohnungen in dem Haus forderte daraufhin die Entfernung sämtlicher Katzen. Hintergrund dessen war, dass die Mieter ihrer Wohnungen sich über den starken Katzengeruch beschwerten. Es sei wohl kaum möglich gewesen "ohne Brechanfall"... Lesen Sie mehr