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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parolen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023
- 3 StR 176/23 -
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch das Skandieren antisemitischer Parole auf einer Demonstration rechtskräftig
Antisemitische Demonstrationsrufe sind volksverhetzend
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Dortmund verworfen. Dieses hat die Angeklagten wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt.
Die Angeklagten nahmen am Abend des 21. September 2018 an einer Kundgebung der Partei "Die Rechte" in Dortmund teil. Aus der Kundgebung heraus riefen Teilnehmer, darunter die Angeklagten, dreimal laut und rhythmisch skandierend die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!". Nach den Feststellungen des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den objektiven Erklärungswert, dass ein Deutschland liebender Mensch Gegner der in Deutschland lebenden Juden sein müsse. Die Angeklagten bezweckten mit dem Ausruf, gegen Mitbürger jüdischen Glaubens in... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2020
- 3 RVs 47/20 -
Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gebäudeeigentümers für von Dritten an sein Haus angebrachte Kennzeichen verbotener Vereine
Politische Einstellung des Gebäudeeigentümers unerheblich
Ein Gebäudeeigentümer macht sich nicht wegen Unterlassens strafbar, wenn er ein von Dritten an sein Haus angebrachtes Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Einstellung der Gebäudeeigentümer hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1994 wurde an ein Haus in Niedersachsen ein ca. 2 x 3 Meter großes Bild angebracht. Dieses zeigte das Portrait eines beim Aufkleben von Plakaten für die PKK von einem Polizisten erschossenen Mannes. Zudem war auf dem Bild die Flagge einer zwischenzeitlich verbotenen Terrororganisation der PKK abgebildet. Das Haus gehörte einem Verein.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieterfeindlichen Parolen
Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten
Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
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