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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Patientenrückgang“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2011
- 11 Sa 2248/10 -
LAG Hamm: Anonyme Briefe an Angehörige verstorbener Patienten rechtfertigen keinen Schadensersatzanspruch eines Krankenhauses bei rückläufigen Patientenzahlen
Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen eine Chefärztin und ihren Lebensgefährten abgewiesen
Eine zuvor gekündigte Chefärztin und ihr Lebensgefährte können nicht zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden, nachdem Sie anonyme Briefe an Angehörige verstorbener Patienten geschrieben und auf angebliche Fehler des Krankenhauses hingewiesen haben. Kommt es durch die Erstattung einer anonymen Anzeige bei der Polizei zudem zu Presseberichterstattungen über das Krankenhaus, die zu einem Patientenrückgang im Krankenhaus führen, rechtfertigt dies auch bei erwiesener Unschuld hinsichtlich der Vorwürfe keinen Schadensersatzanspruch des Krankenhauses. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Streitfalls führt ein Krankenhaus mit mehr als 7.000 Arbeitnehmern. Die beklagte Chefärztin war dort seit Juli 2007 in der Klinik und Poliklinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (THG) tätig. Anfang Oktober kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Klinikdirektor der THG, der beklagten Chefärztin und weiteren Mitarbeitern. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Chefärztin im November 2007 zum Ende des Monats. Die Chefärztin erhob Kündigungsschutzklage; die Parteien einigten sich schließlich darauf, dass das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2008 endet.Seit Ende Februar... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2011
- L 7 AL 80/08 -
Hessisches LSG: Kein Kurzarbeitergeld wegen Rückgang der Patientenzahlen
Antrag eines Arztes auf Kurzarbeitergeld für Mitarbeiterinnen erfolglos
Berut ein erheblicher Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründe, besteht für Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hiervon ist jedoch nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hausarzt aus Offenbach für Februar bis Juni 2004 die Zahlung von Kurzarbeitergeld für zwei Mitarbeiterinnen. Infolge des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes seien die Patientenzahlen massiv zurückgegangen. Hierdurch sei es zu einem Arbeitsausfall und einer verkürzten Arbeitszeit seiner Mitarbeiterinnen gekommen.... Lesen Sie mehr
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