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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflanzenabfälle“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.04.2004
- 21 B 727/04 -
Keine Genehmigung für Osterfeuer bei geplanter Verbrennung von Pflanzenabfällen durch Landwirt
Fehlendes Vorliegen eines Brauchtumsfeuers
Einem Landwirt darf die Genehmigung für ein Osterfeuer versagt werden, wenn dies nur als Vorwand für die Beseitigung von Pflanzenabfällen dient. In diesem Fall liegt kein Brauchtumsfeuer vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2004 beantragte ein Landwirt die Genehmigung für ein Osterfeuer auf seinem Grundstück. Er führte an, den Herbst- und Frühjahrsschnitt der Bäume, Sträucher und Büsche sowie eine 300 m lange Hecke auf seiner großen Weide verbrennen und somit kostengünstig entsorgen zu wollen. Die zuständige Behörde sah darin den Zweck eines Osterfeuers als Pflege des Brauchtums für nicht gegeben und verweigerte daher eine Genehmigung. Der Landwirt beantragte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um die Behörde zur Erteilung der Genehmigung zu zwingen. Das... Lesen Sie mehr
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