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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.05.2014
- BVerwG 1 C 3.13 -
Kosten einer nicht erforderlichen Polizeibegleitung zur Botschaft muss ein Ausländer nicht tragen
Aufforderung zur freiwilligen Vorsprache fehlte
Die durch eine von Polizeibeamten begleitete Anreise zur Vorsprache eines Ausländers bei ausländischen Botschaften zur Vorbereitung einer Abschiebung entstandenen Kosten, können von dem Ausländer grundsätzlich nur verlangt werden, wenn er zuvor erfolglos zu einer freiwilligen Vorsprache aufgefordert worden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger im hier zugrundeliegenden Fall, ein ghanaischer Staatsangehöriger, stellte 2004 einen Asylantrag mit der Behauptung, er stamme aus dem Sudan. Nach Ablehnung dieses Antrages versuchte die Ausländerbehörde, den Herkunftsstaat des Klägers zu ermitteln, um zur Vorbereitung seiner Abschiebung Ausweispapiere beschaffen zu können. Zu diesem Zweck wurde er durch Polizeibeamte zu mehreren afrikanischen Botschaften begleitet, u.a. im Oktober 2006 zu der Botschaft der Republik Sudan in Berlin. Im März 2012 forderte die Ausländerbehörde den Kläger zur Zahlung der Kosten u.a. für diese Maßnahme i.H.v. etwa 3.000 € auf, die hauptsächlich durch die polizeiliche Begleitung bei der Anreise entstanden... Lesen Sie mehr
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