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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.10.2009
- 1 BvR 3479/08 -
BVerfG: Private Digitalkopien von Tonträgern grundsätzlich zulässig
Dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen nicht eingehaltener Fristen unzulässig
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann grundsätzlich nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Da diese Frist nicht eingehalten wurde, kann die Beschwerde nicht angenommen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen es aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind. Dies hat aufgrund der rasanten technischen Entwicklung in diesem Bereich erhebliche Absatzrückgänge zur Folge. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, § 53 Abs. 1 UrhG sei mit dem Eigentumsgrundrecht aus ... Lesen Sie mehr
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