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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Privatleute“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 11.05.2017
- 12 U 7/17 -
Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht: Zur Haftung privater Baumbesitzer bei herabfallenden Ästen
Privatleute müssen nur in angemessenen zeitlichen Abständen gründliche äußere Sichtprüfung von Bäumen durchführen
Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Als Eigentümer eines Baumes muss man daher darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Anders als Gemeinde und Städte, die verpflichtet sind, Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal zu überprüfen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer. Diese müssten nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage in Delmenhorst geparkt. Als sie zum Auto zurückkam, war ein Ast heruntergefallen und hatte das Auto beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9.000 Euro.Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwaltung, die von den Eigentümern mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt worden war. Sie argumentierte, dass die Hausverwaltung den Baum nicht ausreichend untersucht und überwacht habe. Ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.01.2014
- C-176/12 -
EU-Grundrechtecharta: Partei eines privaten Rechtsstreits kann sich nicht auf EU-Grundrechtecharta berufen
Gewerkschaften machen geltend, dass der im französischen Recht vorgesehene Ausschluss nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. Die Konkretisierung dieses Rechts durch Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts ändert nichts an dieser Beurteilung. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union regelt das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Die Richtlinie 2002/14 konkretisiert dieses Recht, indem sie Mindestanforderungen festlegt. So müssen ab einem bestimmten Schwellenwert der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens Belegschaftsvertreter gewählt werden oder ein Gewerkschaftsvertreter ernannt und ein... Lesen Sie mehr
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