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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Probetraining“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 25.10.2012
- 223 C 12655/12 -
Bei Vertragsabschluss nach Probetraining im Fitnessstudio besteht kein Widerrufsrecht
Bei Werbeaktion des Fitnessstudios mit kostenlosem Probetraining handelte es sich um keine Überrumpelungssituation
Wirbt ein Fitnessstudio mit einem kostenlosen Probetraining, liegt es auf der Hand, dass es den Betreibern darum geht, neue Mitglieder anzuwerben. Schließt jemand dann einen Vertrag ab, besteht kein Widerrufsrecht, insbesondere handelt es sich nicht um eine Freizeitveranstaltung nach § 312 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wurde eine Münchnerin durch ein Werbeangebot auf ein kostenloses Probetraining eines Fitnessstudios aufmerksam gemacht. Sie begab sich im März 2008 dorthin und unterzeichnete einen Mitgliedschaftsvertrag, der eine Laufzeit von 12 Monaten (mit Verlängerungsmöglichkeiten) vorsah. Anschließend begutachtete sie die Räumlichkeiten und die Trainingsmöglichkeiten und entschloss sich, doch nicht dort Mitglied sein zu wollen. Sie kündigte am nächsten Tag. Das Fitnessstudio akzeptierte die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit und forderte den vereinbarten Mitgliedsbeitrag von 599 Euro. Die Münchnerin weigerte sich zu... Lesen Sie mehr
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