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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017
- I-1 U 147/16 -
Mit Ausnutzung einer Staulücke an Straßeneinmündung durch Querverkehr muss gerechnet werden
Überholer des Staus muss Geschwindigkeit vor Verkehrslücke reduzieren
Es muss damit gerechnet werden, dass eine Staulücke an einer Straßeneinmündung durch den Querverkehr genutzt wird. Der Überholer des Staus muss daher seine Geschwindigkeit vor der Lücke derart reduzieren, dass er jederzeit sofort anhalten kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 kam es an einer Straßeneinmündung zu einem Verkehrsunfall, als ein Autofahrer einen Stau überholte und dabei plötzlich aus einer Staulücke ein Pkw aus der Einmündung herausfuhr. Die Fahrerin des Pkw wollte die Lücke zum Linksabbiegen ausnutzen. Dabei übersah sie aufgrund der stehenden Fahrzeuge den Überholer. Da sich der Überholer auf der Vorfahrtstraße befand, lastete er der Pkw-Fahrerin den Unfall an und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Wuppertal gab der Schadensersatzklage... Lesen Sie mehr
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