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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „R-Gespräch“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2006
- III ZR 152/05 -
BGH zur Zahlungsverpflichtung bei R-Gesprächen
Eltern müssen Gebühren für teure R-Gespräche nicht zahlen
Eltern müssen die von ihren Kindern entgegen genommen teuren R-Gespräche (Rückruf-Gespräche) nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht bezahlen. Offen ließ der BGH, ob ein Preis von 2,9 Ct / Sekunde Wucher darstellt.
Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespräche in Höhe von 593,06 €. Bei diesen Telefonaten trägt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten.Die von der Klägerin vermittelten Gespräche kamen, wenn der Anruf von einem Mobiltelefonnetz ausging, folgendermaßen zustande: Der Anrufer wählte eine kostenlose, mit der Ziffernfolge 0800 beginnende Rufnummer der Klägerin sowie die Nummer des Anschlusses, mit dem das Gespräch geführt werden sollte und sprach seinen Namen. Die Klägerin stellte sodann die Verbindung her. Der... Lesen Sie mehr
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