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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009
- 3 CA 1336/09 -
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung stellt gravierende Vertragsverletzung dar
Wer trotz mehrfacher Abmahnung Raucherpausen nimmt, ohne vorher auszustempeln, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.
Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie
Kündigung gerechtfertigt
Nach Ansicht des Gerichts war angesichts des wiederholten Verstoßes, für den seitens der Arbeitnehmerin auch keine nachvollziehbare Begründung vorgetragen wurde, in diesem Fall die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2009
Quelle: ra-online, ArbG Duisburg
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Dokument-Nr. 8472
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