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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.08.2011
- 4 K 26/11.NW -
VG Neustadt: ALDI darf Verkaufsfläche im Gewerbegebiet nicht erweitern
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb nur in Sonder- und Kerngebieten zulässig
Der Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche und Geschossfläche eines ALDI Lebensmitteldiscounters in einem Gewerbegebiet wurde zu Recht vom Landkreis Kaiserslautern abgelehnt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall betreibt die Lebensmitteldiscounterkette ALDI im Gewerbebetrieb von Weilerbach am südöstlichen Ortsrand einen ALDI-Markt mit einer Verkaufsfläche von 765 m². Den Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche auf 920 m² und der Geschossfläche auf 1.540 m² hat der beklagte Landkreis Kaiserslautern abgelehnt, weil ein so großflächiger Einzelhandelsbetrieb nur in Sonder- und Kerngebieten, nicht aber in einem Gewerbegebiet zulässig ist.So seien großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nur dann zulässig, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen u. a. auf Ziele der Raumordnung und Landesplanung hätten.... Lesen Sie mehr
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