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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reaktorunglück“ veröffentlicht wurden
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 09.11.2012
- 2 U 41/12 -
Reaktorunglück in Fukushima: Kündigung einer Reise wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung
Reisende haben Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises
Besteht aufgrund eines Reaktorunglücks die Möglichkeit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung im Urlaubsgebiet, so kann ein Reisender die Reise kündigen. Er hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Ehepaar eine Kreuzfahrt für die Zeit von 31.03.2011 bis 21.04.2011 in Asien. Reiseziele waren neben China und Südkorea auch Vietnam und Thailand. Am 11.03.2013 ereignete sich in Fukushima ein Atomreaktorunfall. Das Ehepaar kündigte wegen einer befürchteten Gesundheitsgefährdung die Reise am 21.03.2011 und verlangte Rückzahlung des Reisepreises. Da die Reiseveranstalterin nur 25 % des Reisepreises erstattete, erhob das Ehepaar Klage.Das Landgericht Bremen wies die Klage ab. Denn aus seiner Sicht habe nicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür bestanden, dass die Gesundheit des Ehepaares... Lesen Sie mehr
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