die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtsbindungswille“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Alzey, Urteil vom 26.06.2013
- 28 C 165/12 -
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion: Kein Kaufvertragsschluss und kein Schadenersatzanspruch bei Abgabe eines Gebots zwecks Spekulation auf vorzeitigem Auktionsabbruch
Fehlen eines Kaufinteresses und somit eines Rechtsbindungswillens zum Abschluss eines Kaufvertrags
Bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Höchstbietende allein deswegen ein Gebot abgibt, weil er auf den vorzeitigen Auktionsabbruch spekuliert, um somit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall fehlt es an einem Kaufinteresse und somit an einem Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines Kaufvertrags. Dies hat das Amtsgericht Alzey entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 beendete ein Verkäufer vorzeitig eine eBay-Auktion für ein neues iPhone 4S mit 16 GB. Der zu diesem Zeitpunkt als einziger und zugleich Höchstbietender mit 200 EUR vertrat die Ansicht, dass trotz vorzeitigem Auktionsabbruch ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Er verlangte daher die Herausgabe des Handys. Der Verkäufer lehnte dies jedoch ab. Seiner Meinung nach habe der Höchstbietende das iPhone nicht erwerben wollen. Er habe vielmehr auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch spekuliert, um so günstig das Handy zu erhalten. Der Höchstbietende wies dies von sich und erhob Klage auf Zahlung von... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.1974
- II ZR 12/73 -
Lotterie-Fall: BGH zum Schadensersatzanspruch einzelner Teilnehmer einer Lottospielgemeinschaft aufgrund eines nicht abgegebenen Spielscheins
Zur Haftung bei Gefälligkeiten - Abgrenzung von Handeln mit Rechtsbindungswillen und bloßer Gefälligkeit
Mit fortschreitender Durchrechtlichung der Gesellschaft droht jeder gesellschaftliche Kontakt zum Rechtsrisiko zu werden. Diesem Trend setzt die Rechtsprechung klare Grenzen. Dies zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1974, die wegen der zugrunde liegenden Alltagssituation, aus der eine Klage mit hoher Streitsumme entstand, in die Rechtsgeschichte einging.
Der Sachverhalt ist banal: Fünf Bekannte haben sich zu einer Lottospielgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie "tippen" jede Woche mit einem Einsatz von insgesamt 50 DM mit einer bestimmten festliegenden Zahlenreihe. Sie zahlen ihren Beitrag von jeweils 10 DM jede Woche beim späteren Beklagten ein. Dieser hat die Aufgabe, die Lottozettel im eigenen Namen auszufüllen und sie bei der Annahmestelle... Lesen Sie mehr