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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.12.2005
- XII ZB 34/01 -
Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs ist das Ende der Ehe maßgeblich
Doch wann endet die Ehe?
Eine Ehe endet im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall hatte die Ehefrau am 21. Juni 1979 den Scheidungsantrag gestellt, der ihrem Ehemann am 4. August 1979 zugestellt wurde. Danach ruhte das Verfahren; der Scheidungsantrag wurde aber nie zurückgenommen. Am 28. Juli 1997 reichte die Ehefrau einen weiteren Scheidungsantrag beim Amtsgericht ein, der ihrem Mann am 12. August 1997 zugestellt wurde. Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien dann geschieden.Die Parteien streiten nun darüber, wie lange die Ehezeit dauerte; bis zu welchem Tag der Versorgungsausgleich zu berechnen sei. Die Ehefrau berief sich auf den ersten Scheidungsantrag.Die Karlsruher Richter entschieden, dass... Lesen Sie mehr
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