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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtsweggarantie“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.1971
- 2 BvR 520/70 -
BVerfG: Widerruf einer Begnadigung unterliegt gerichtlicher Nachprüfung
Gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden
Wird die Begnadigung eines Straftäters widerrufen, so unterliegt dieser Widerruf der gerichtlichen Nachprüfung. Es gilt daher die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Eine gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1968 kam ein verurteilter Straftäter in den Genuss einer Begnadigung durch das Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Restfreiheitsstrafe von 61 Tagen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nachfolgend wurde die Begnadigung aber wegen schlechter Lebensführung widerrufen. Dem Straftäter wurde vorgeworfen nicht regelmäßig gearbeitet, erhebliche Schulden gemacht und keinen Unterhalt für seine Familie gezahlt zu haben. Der Straftäter war damit nicht einverstanden und klagte gegen den Widerruf.Das Oberlandesgericht Stuttgart hielt die Klage... Lesen Sie mehr
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