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Landgericht München I, Urteil vom 17.12.2020
- 20 O 2974/19 -
Reitbeteiligung führt nicht automatisch zum Haftungsausschluss
Landgericht München I zum Haftungsausschluss bei Reitbeteiligungen
Das Landgerichts München I hat der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des An-spruchs ist noch nicht entschieden.
Die am Knie verletzte Reiterin hatte eine Reitbeteiligung an der Araber-Schimmelstute mit Ruf-namen Jashita. Das Pferd gehört der Beklagten. Am 24. April 2018 begab die Reiterin sich zum Stall auf dem Gelände des Klosters Warnberg, um die Stute zu putzen. Während des Striegelns schlug die Stute plötzlich aus und verletzte die Reiterin am rechten Knie, Kreuzband und Innenband rissen. Die Klageseite hat mit Ihrer Klage Ansprüche aus Tierhalterhaftung geltend gemacht: Schadenersatz (Kosten der medizinischen Versorgung sowie der Haushaltsführung und Schmerzensgeld) in Höhe von insgesamt ca. 20.000 EUR.Die Beklagte hat ihre Haftung verneint.... Lesen Sie mehr
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