die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Risikostrukturausgleich“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.07.2013
- L 16 KR 646/12 KL, L 16 KR 800/12 KL, L 16 KR 774/12 KL, L 16 KR 732/12 KL, L 16 KR 641/12 KL und L 16 KR 756/12 KL -
Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen teilweise rechtswidrig
Bundesversicherungsamt muss Berechnungsverfahren für 2013 ändern
Das Bundesversicherungsamt muss das Berechnungsverfahren für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen für das Jahr 2013 ändern, weil in dem bisherigen Verfahren die Ausgaben Verstorbener unzureichend berücksichtigt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kassen erhalten seit 2009 aus dem Gesundheitsfonds u.a. Zuweisungen zur Deckung ihrer Leistungsausgaben, die sich aus einer Grundpauschale und alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zu- und Abschlägen zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen zusammensetzen. Bei der Berechnung der Zu- und Abschläge wendet das Bundesversicherungsamt seit 2009 ein Berechnungsverfahren an, das zwar die Ausgaben für Verstorbene nicht vollständig berücksichtigt und von wissenschaftlichen Empfehlungen der Gesundheitsökonomie abweicht, nach damaligen Berechnungen des Bundesversicherungsamt aber für den Risikoausgleich geeignet erschien. Schon früher... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2013
- L 16 KR 24/09 KL -
"Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen rechtmäßig
Finanzausgleich ist nicht verfassungswidrig
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der so genannte Morbiditäts-Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen rechtmäßig ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Seit 1994 wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ein Verfahren zum Ausgleich der finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Risikostruktur durchgeführt. Während früher die Morbidität (statistische Erkrankungshäufigkeit) der Versicherten nur indirekt durch die Merkmale Alter, Geschlecht und Erwerbsminderung berücksichtigt wurde,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2005
- 2 BvF 2/01 -
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Normenkontrollantrag dreier Bundesländer scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Regelungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und bundesweit. Auch die Einbeziehung der ostdeutschen Versicherten in den gesamtdeutschen Solidarverband der gesetzlichen Krankenversicherung dient der Verwirklichung des für die Krankenversicherung charakteristischen sozialen Ausgleichs. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit ihrem Vorhaben, die Regelungen des Risikostrukturausgleichs zu Fall zu bringen.
Bei dem Risikostrukturausgleich handelt es sich um ein komplexes finanzielles Ausgleichsverfahren, an dem alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sind. Nach Ermittlung der jeweiligen Mitgliederstruktur der einzelnen Krankenkasse wird dadurch unter Berücksichtigung von zuvor ermittelten Durchschnittswerten ein ausgleichender Finanztransfer unter den Krankenkassen bewirkt.... Lesen Sie mehr