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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rohre“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2017
- 1 U 1369/16 -

Pflicht zur Wartung, Kontrolle und Sicherung: Verrohrte Gewässer müssen ungehindert abfließen können

Verbandsgemeinde muss bei Überschwemmungen wegen mangelnder Kontrolle und Pflege Schadensersatz leisten

Im Falle der Verrohrung eines Gewässers ist ein ungehemmter Abfluss des Wassers sicherzustellen. Daher sind "Einlaufbauwerke", wie beispielsweise Gitter, ausreichend zu warten, zu kontrollieren und zu sichern. Diese Pflicht trifft die gewässer­unterhaltungs­pflichtige Gebietskörperschaft auch dann, wenn die Verrohrung des Gewässers ausschließlich im Interesse eines Anrainers durchgeführt wurde. Kommt es durch eine Verletzung dieser Pflicht zu einer Überschwemmung, ist der hierdurch verursachte Schaden zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter dem Grundstück der Klägerin verläuft in eigens hierfür verlegten Rohren ein Bach, für den die beklagte Verbandsgemeinde unterhaltungspflichtig ist. Unmittelbar am Eingang der Verrohrung brachte die Beklagte in den 60er Jahren ein Metallgitter an. Am 10. August 2015 waren durch starke Regenfälle Unrat, Bauteile, Holzstücke usw. vor dem Gitter angeschwemmt worden, wodurch der Bach nicht mehr frei abfließen konnte und das Grundstück der Klägerin überschwemmt wurde.Die Beklagte wehrte sich gegen eine Inanspruchnahme durch die Klägerin unter anderem mit der Argumentation, dass die Klägerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.03.2018
- 67 S 342/17 -

Mietminderung von 10 % bei Geruchsbelästigung durch kaputtes Küchenrohr

Minderungsquote von 10 % aufgrund regelmäßiger Geruchsbelästigung in ganzer Wohnung

Kommt es aufgrund eines kaputten Küchenrohrs zu einer regelmäßigen Geruchsbelästigung, so kann dies eine Mietminderung von 10 % rechtfertigen, wenn aufgrund der offenen Raumgestaltung der Wohnung die gesamte Wohnung von der Geruchsbelästigung betroffen ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es seit Januar 2015 in einer Mietwohnung in Berlin durch ein in der Trockenbauwand der Küche befindliches kaputtes Rohr zu einer immer wieder auftretenden Geruchsbelästigung. Da die Wohnung offen gestaltet war, breiteten sich in der gesamten Wohnung die Gerüche aus. Das Rohr wurde schließlich im Dezember 2015 repariert. Aufgrund der Geruchsbelästigung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015
- 8 C 149/15 -

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohrheizung

Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar

Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Zur Begründung führten sie an, dass im Winter in ihrer Wohnung Temperaturen von 24-26 °C herrschten. Dies war darauf zurückzuführen, dass die ungedämmten Rohre der Einrohrheizung sehr heiß wurden und die dadurch verursachte Wärmeabgabe nicht reguliert werden konnte. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 05.04.2013
- 26 C 268/12 -

Mieter hat Anspruch auf Betrieb einer gegen Auslaufen gesicherten Waschmaschine in der Wohnung

Untersagung der Wasch­maschinen­nutzung nur aus triftigem Grund

Es gehört zum normalen Mietgebrauch eine Waschmaschine in der Wohnung zu betreiben. Ein Mieter hat daher grundsätzlich einen Anspruch auf diese, soweit sie gegen ein Auslaufen gesichert ist. Möchte der Vermieter die Nutzung einer Waschmaschine in der Wohnung untersagen, braucht er dafür einen triftigen Grund. Dies hat das Amtsgericht Eschweiler entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 untersagte eine Vermieterin den Mietern einer ihrer Wohnungen das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung und verwies die Mieter auf die Nutzung der Waschküche. Sie berief sich in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Zudem behauptete die Vermieterin, dass sich durch den Betrieb der Waschmaschine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.04.2012
- 201 C 481/10 -

Mangelnde Beheizbarkeit und fehlende Regulierbarkeit der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung

Ebenso unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre

Die mangelnde Beheizbarkeit einer Wohnung und die fehlende Möglichkeit der Regulierung der Heizung für jeden einzelnen Raum berechtigen in den Wintermonaten Januar und Februar zu einer Mietminderung von 20 %. Ebenso stellt eine unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre einen Mangel dar, der zu einer Mietminderung in Höhe von 3 % berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete wegen mehrere behaupteter Mängel. So sei eine Beheizung der Wohnung auf 20° C nicht möglich gewesen. Weiterhin sei die Heizung nur zentral aus der Küche regulierbar gewesen und es sei notwendig gewesen durchschnittlich sieben Mal am Tag Stoß zu lüften, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Daher... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -

Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung

Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar

Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr