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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 18.11.2021
- 1 K 677/20.KS -
Ablehnung der Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines privaten Rundfunkprogramms in Hessen bestätigt
VG Kassel lehnt Klage ab
Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage einer juristischen Person des Privatrechts auf Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung von privatem Rundfunk in Hessen abgewiesen. Das Urteil wurde inzwischen zugestellt.
Die Klägerin beantragte bei der Beklagten, der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), den Betrieb eines privaten Rundfunksenders. Geplant war eine 24-stündige Veranstaltung von Volksmusik mit stündlichem Nachrichtenteil mit landesweiter Verbreitung in Hessen. Mit Bescheid vom 6. Oktober 2020 lehnte die Beklagte den Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Rundfunkprogramms der Klägerin ab, da die besonderen (nicht-programmbezogenen und programmbezogenen) Zulassungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG) nicht erfüllt seien. Die Klägerin habe keinen tragfähigen... Lesen Sie mehr