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Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 10.04.1986
- 22 C 669/85 -
Schnecke im Salat: Keine Minderung für bereits verzehrte Speisen im Restaurant
Verzehrtes Essen muss bezahlt werden / Weiteressen unzumutbar
Wer im Restaurant im Salat eine Schnecke findet, muss nicht mehr die weiter bestellten Speisen essen und bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar in einem französischen Restaurant einen Tisch reserviert. Der Mann bestellte ein Menü aus mehreren Gängen - insgesamt Speisen und Getränke im Wert von 152,- DM. Als die Ehefrau gerade ihren Salat verspeiste, entdeckte sie eine Schnecke. Beiden verging der Appetit und sie verließen ohne zu bezahlen das Restaurant. Der Restaurantinhaber verlangt vom Ehepaar, dass sie 142,- DM (152,- DM Rechnungsbetrag abzüglich eines Abschlags von 10,- DM für den Salat allerdings inklusive der noch nicht gegessenen weiteren Gänge) zahlen.Das Amtsgericht Burgwedel hat entschieden, dass das Ehepaar nur die bereits... Lesen Sie mehr
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