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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schadensprotokoll“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.2014
- 8 U 138/13 -
Unterzeichnung eines "Schadensprotokolls" stellt nicht zwingend ein Schuldanerkenntnis dar
Beschreibung des Schadenshergangs sowie Schätzung der Schadenshöhe sprechen gegen Anerkenntnis
Wird ein Pkw im Rahmen eines Waschvorgangs beschädigt und unterschreibt der Waschstraßenbetreiber in diesem Zusammenhang ein "Schadensprotokoll", so ist darin jedenfalls dann kein Schuldanerkenntnis zu sehen, wenn das Protokoll lediglich den Schadenshergang beschreibt und die Schadenshöhe schätzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte ein Fahrzeugbesitzer im Juni 2011 seinen Pkw in eine Waschstraße, um ihn zu waschen und einer Lackaufbereitung zu unterziehen. Nach den Arbeiten wurden mehrere Lackabplatzungen am Fahrzeug festgestellt. Der Fahrzeugbesitzer führte diese auf eine unsachgemäße Bedienung des Hochdruckstrahlers durch einen Mitarbeiter des Waschstraßenbetreibers zurück. Er klagte daher nachfolgend auf Schadenersatz in Höhe der Kosten für die Neulackierung von 3.400 Euro. Er stützte seine Klage unter anderem auf ein Schadensprotokoll, welches der Waschstraßenbetreiber unterschrieben hatte und vom Fahrzeugbesitzer als Schuldanerkenntnis gewertet wurde.... Lesen Sie mehr
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