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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schallisolierung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Spandau, Urteil vom 04.04.2014
- 3 C 576/13 -
Keine Mietminderung aufgrund mangelnder Schallisolierung innerhalb der Wohnung
Lärmschutz gegenüber fremden Wohnungen höher
Kommt es innerhalb einer Mietwohnung wegen einer mangelnden Schallisolierung zu einer Geräuschbelästigung, so begründet dies in der Regel kein Recht zur Mietminderung. Denn nur gegenüber fremden Wohnungen sind besondere Anforderungen an den Lärmschutz zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich im Oktober 2012 die Mieter einer Wohnung über eine innerhalb ihrer Wohnung auftretende Geräuschbelästigung. So befand sich zwischen dem Badezimmer und dem Schlafzimmer eine nur 6 cm dicke Trennwand. Dadurch waren im Schlafzimmer Geräusche vom laufenden Wasser sowie der Betätigung der Armaturen zu hören. Da die Vermieterin die Beschwerden der Mieter nicht beachtete, erhoben die Mieter Klage auf Isolierung der Trennwand.Das Amtsgericht Spandau entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein Anspruch auf Isolierung der Trennwand zwischen Bade- und Schlafzimmer gemäß... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 08.01.1981
- 3 C 39/80 -
Vermieter muss Schallschutzmaßnahmen wegen Fahrstuhllärm ergreifen
Kosten der Maßnahmen dabei unbeachtlich
Wird durch den Betrieb eines Fahrstuhls der nach DIN 4109-62 zulässige Höchstwert von 30 dB (A) überschritten, so muss der Vermieter geeignete Maßnahmen zur Lärmisolierung ergreifen. Dabei spielen die Kosten für die Maßnahme keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung wirksame Maßnahmen zur Lärmisolierung. Ihre Wohnung grenzte an einem Fahrstuhlschacht. Durch den Fahrstuhl entstanden Geräuschspitzen bis zu 50 dB (A). Der Vermieter weigerte sich dem nach zu kommen, da ihm sonst Kosten entstehen würden, die ihm unzumutbar seien. Zudem seien Geräuschspitzen entstanden, die nur wenige... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 02.07.2010
- 4 C 116/10 -
Gestiegener Verkehrslärm berechtigt zu einer Mietminderung
Lärmbelästigung ging von einem Autobahnzubringer aus
Wird die Straße vor der Wohnung nach Abschluss des Mietvertrages zu einem Autobahnzubringer, so ist der Mieter wegen der entstehenden Lärmbelästigung zu einer Mietminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Mai 2008 wurde die Autobahn A 113 über das Autobahndreieck Neukölln hinaus zum Autobahnkreuz Schönefeld verlängert. Dadurch wurde die Stubenrauchstraße zu einem Zubringer. Es entstand eine Verkehrsbelastung mit über 1000 Kraftfahrzeugen pro Stunde in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr. Eine Mieterin minderte wegen der Lärmbelästigung ihre... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2010
- 21 U 148/09 -
Anspruch auf Ersatz der Kosten für Schallschutzmaßnahmen bei störenden Badgeräuschen
Schallschutz bestimmt sich nach dem Notwendigen
Gehen von der Nachbarwohnung störende Geräusche aus dem Bad aus, so kann der Betroffene Ersatz der Kosten verlangen, die für den Schallschutz notwendig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger erwarb von der Beklagten eine Eigentumswohnung innerhalb einer Wohneigentumsanlage. Der Kläger verlangte aufgrund deutlich wahrnehmbarer Badgeräusche aus der Nachbarwohnung von der Beklagten eine Vorschusszahlung zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen. Ein Sachverständiger stellte im Schlafzimmer des Klägers einen Lärmpegel... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.03.2010
- 6 C 598/08 -
Schnarchender Nachbar kann nicht als Mietmangel oder Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages angeführt werden
In einem Altbau ist von einem niedrigeren Standard bezüglich der Schallisolierung auszugehen
Die normalen Wohngeräusche von Nachbarn müssen vom Mieter einer Wohnung hingenommen werden. Soll jedoch ein Mietmangel aufgrund unzureichender Schallisolierung geltend gemacht werden, so muss bei der Beurteilung von dem Standard zur Zeit der Errichtung des Hauses ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Im vorliegenden Fall reichten die neuen Mieter einer Wohnung bereits nach wenigen Monaten die fristlose Kündigung ein, da sie aufgrund von Schnarchgeräuschen, die aus der unter ihnen gelegenen Wohnung drangen, kaum selbst noch Schlaf fanden. Die Mieter zogen schließlich aus und machten einen Mietmangel von 30 Prozent für den von ihnen zu leistenden Mietzins geltend. Darüber hinaus verlangten... Lesen Sie mehr
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