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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlagregen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.03.1982
- 61 S 437/81 -
Miete kann bei Nässeschäden aufgrund undichter Fenster gemindert werden
Wohnzimmer und Schafzimmer bei Schlagregen nass
Wenn bei Schlagregen Wasser durch die Fenster in die Wohnung dringt, kann die Miete um 5 Prozent gemindert werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Regelmäßig saß ein Mieter in einer nassen Wohnung. Bei Schlagregen drang durch die Fenster Wasser. Die Nässeschäden führten zu umfangreichen Wasserschäden im Wohnzimmer und im Schlafzimmer. Der Mieter minderte daraufhin die Miete um 10 %. Hiergegen wehrte sich der Vermieter mit dem Argument, dass die Fenster der einschlägigen DIN-Norm entsprechen würden.Das Gericht entschied, dass die undichten Fenster einen Mietmangel darstellen. Dies gelte auch dann, wenn die Fenster der DIN-Norm entsprächen. Hierauf käme es nämlich nicht an. Ausschlaggebend sei allein, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wegen der Undichtigkeit der... Lesen Sie mehr
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