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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht“ veröffentlicht wurden

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2024
- 6 B 6/24 -

Stadt Reinbek muss AfD das Schloss Reinbek für eine Vortragsveranstaltung zur Verfügung stellen

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit einer Partei reichen nicht aus

Die 6. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die Stadt Reinbek der AfD Schleswig-Holstein die Räumlichkeiten des Schlosses Reinbek für eine Vortragsveranstaltung zur Verfügung stellen muss.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse die Stadt Reinbek der AfD wie anderen Parteien Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren. Hieran ändere auch eine Klausel in der Nutzungssatzung der Stadt Reinbek nichts, auf welche sich diese zur Ablehnung einer Vermietung an die AfD berufen habe. Nach der Klausel dürfe eine Veranstaltung unter anderem keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalte haben.Eine Gemeinde, die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Partei habe, könne einer Partei die Nutzung ihrer Einrichtung aber nicht deswegen untersagen.... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17.02.2022
- 1 B 7/22 -

Corona Virus: Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "genesen" über 90 Tage hinaus

Die Ende November und Anfang Dezember positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getesteten Antragsteller haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gegen den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Inhalt, dass sie seit der positiven Testung 180 Tage als genesen gelten. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei einer solchen Rechtsfolgenbescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt handele, weil sich die Rechtsfolgen von durchgeführten und dokumentieren positiven Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus unmittelbar aus dem Gesetz - nämlich § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) - ergäben.Auch hätten die... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11.02.2022
- 1 B 6/22 -

Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" bei einmaliger Impfung

Entscheidung zum Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson

Die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpften Antragsteller haben keinen Anspruch auf Feststellung, dass sie als vollständig geimpft im Sinne von § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten und deswegen von den Verboten der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes befreit seien. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden.

Der Antrag sei bereits unzulässig. Das Gericht führte darüber hinaus zur Sache aus, dass zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden, derer sich der Bundesgesetz- und -verordnungsgeber zur Regelung des Status "vollständig geimpft" in der SchAusnahmV bedient habe. So sei fraglich, ob die Regelung des vollständigen Impfstatus eines formellen Gesetzes... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03.05.2021
- 1 B 69/21 -

Teilerfolg gegen Alkoholausschank- und -verzehrverbot in Elmshorn

Verbot von Alkoholausschank und -verzehr in Pinneberg ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgerichts ha die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Bürgers gegen das in der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 16. April 2021 unter Ziffer 2 angeordnete Verbot zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im Stadtgebiet Elmshorn (Bahnhofsvorplatz und Holstenplatz einschließlich des Durchgangs zur Holstenstraße sowie dazugehörend der westliche Eingangsbereich von der Königsstraße ab der Kreuzung Holstenstraße/Berlinerstraße bis zur Bahnunterführung sowie der Zugang zum ZOB ab der Schulstraße) angeordnet.

Die Kammer hat die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darauf gestützt, dass die angegriffene Regelung in der Allgemeinverfügung nach summarischer Prüfung mangels ausreichender Begründung rechtswidrig sei. Zwar sei der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.04.2021
- 1 B 58/21 -

Sonnenstudio im Kreis Segeberg darf vorerst wieder öffnen

Schließung des Sonnenstudios offensichtlich rechtswidrig

Ein Sonnenstudio in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) darf entgegen der coronabedingten Schließungs­anordnung des Kreises vorerst wieder öffnen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Entscheidung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Sonnenstudios im Kreis Segeberg, weil die durch eine Allgemeinverfügung des Kreises ausgesprochene Schließungs­anordnung ihnen gegenüber weiterhin vollziehbar bleibt.

Nachdem im Kreis Segeberg der Inzidenzwert von 100 sieben Tage lang überschritten worden war, hat der Kreis mit Allgemeinverfügung vom 10. April 2021 die Schließung u.a. von Sonnenstudios angeordnet. Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen (Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios) ist hingegen unter bestimmten Auflagen erlaubt. Mit Bescheid vom 12. April 2021 hat der Kreis der... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2020
- 12 B 45/20 u. a. -

Coronavirus: Beamtete Lehrerinnen und Lehrer haben nur bei Unzumutbarkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat über Eilanträge von beamteten Lehrerinnen und Lehrern entschieden, die im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie von der Pflicht befreit werden wollten, Präsenzunterricht in ihren Schulen zu geben. Von den insgesamt zehn bei Gericht anhängigen Verfahren hat das Gericht acht Anträge abgelehnt, darunter auch in dem Verfahren, in dem am 7. August 2020 ein sogenannter Hängebeschluss ergangen war. Ein Antragsteller hat seinen Antrag zurückgenommen. In einem Verfahren hat das Gericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten erachtet.

Das Gericht hat festgestellt, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Leistung von Präsenzunterricht nur dann besteht, wenn dies den Betroffenen unter Berücksichtigung der getroffenen Schutzmaßnahmen unzumutbar ist. Dafür sei die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Land Schleswig-Holstein) gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern mit deren beamtenrechtlicher Einsatzpflicht abzuwägen.... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 19.08.2020
- 9 B 23/20 -

Verwaltungsgericht Schleswig gewährt Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung eines Schülers zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an einer Kieler Schule

Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung greift in Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ein

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Widerspruch eines Schülers gegen die von seiner Schule ausgesprochene Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, Mund-Nase-Bedeckungen auch während des Unterrichts zu tragen, aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass diese Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden kann. Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen.

Das Gericht hat die im Hygienekonzept der Schule enthaltene Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, als Verwaltungsakt eingestuft. Die Verpflichtung greife in relevanter Weise in das Grundrecht der Schüler auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) ein.Gegen diesen Verwaltungsakt habe der Antragsteller Widerspruch eingelegt, dem... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Entscheidung vom 16.01.2019
- 9 A 55/17 und 9 A 258/17 -

Klagen gegen wiederkehrende Straßen­aus­bau­beiträge erfolgreich

Zusammenfassung von Straßen mit strukturell gravierend unterschiedlichem Ausbauaufwand zu einer Abrechnungseinheit unzulässig

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen Bescheide stattgegeben, mit denen wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben wurden. Das Gericht verwies darauf, dass die Zusammenfassung von Straßen mit strukturell gravierend unterschiedlichem Ausbauaufwand (beispielsweise Ortsstraßen und Wirtschaftswege) zu einer Abrechnungseinheit unzulässig ist.

In Schleswig-Holstein ist im Jahre 2012 mit § 8 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Möglichkeit eingeführt worden, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau einer bestimmten Straße, zu denen nur die Anlieger dieser Straße herangezogen werden, wiederkehrende Beiträge für die jährlichen Investitionsaufwandes von allen Anliegern eines Abrechnungsgebietes zu erheben. Dabei können von... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 09.11.2018
- 3 B 127/18 -

Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes abgelehnt

Schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität notwendig

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Opel Automobile GmbH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt abgelehnt, der sich gegen einen Zwangsrückruf von Fahrzeugen mit Diesel-Motoren richtet.

Im zugrunde liegenden Fall gelangte das Kraftfahrt-Bundesamt bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi,) zu der Auffassung, dass sie über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und deshalb mehr Stickstoffdioxid als notwendig emittieren. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 wurde daher eine nachträgliche Nebenbestimmung... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.2016
- 3 B 8/16 -

Durch Gemeindesatzung ermöglichte Plakatierung im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Wahlplakat unzureichend

Keine Sicherstellung einer hinreichend dichten und flächendeckenden Plakatierungs­möglich­keit

Ermöglicht eine Gemeindesatzung das Aufstellen von Wahlplakaten im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Plakat, ist dies unzureichend. Dadurch wird keine hinreichend dichte und flächendeckende Plakatierungs­möglich­keit sichergestellt. Einer Partei steht daher ein Anspruch auf Erlaubnis zum Aufstellen von mehr Plakaten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Sondernutzungssatzung einer Stadt in Schleswig-Holstein durfte jede Partei für Wahlen maximal 10 Stellschilder im gesamten Stadtgebiet aufstellen. Anlässlich der Bürgermeisterwahl im Februar 2016 beanspruchte die zu diesem Zeitpunkt zweitstärkste Partei 50 Stellmöglichkeiten für zweiseitige Wahlplakate mit einer Größe von DIN A0.... Lesen Sie mehr